Sind Online-Banken betriebssicher?

Spätestens seit der Finanzkrise im Jahr 2008 stellt sich die Frage, wie es um die Sicherheit von Guthaben bei Banken bestellt ist. Denn jeder Durchschnittshaushalt hat nach einer Analyse von Allianz Global Investors gut 60.000 Euro auf der hohen Kante. Diese Gelder lagern meist in Spareinlagen der Banken. Wie sieht es also mit der Betriebssicherheit aus? Was geschieht mit dem Ersparten, wenn eine Bank pleitegeht?

Die Sparguthaben der Deutschen sind oft in zweifacher Hinsicht abgesichert. Das Schutzsystem wird als Einlagensicherung bezeichnet. Es umfasst gesetzliche Mindestvorschriften und gegebenenfalls freiwillige Maßnahmen. Ein Unterschied zwischen Online-Banken und stationären Geldhäusern ergibt sich nicht. Folgendes sehen die Standards vor:

Die gesetzliche Einlagensicherung orientiert sich an den Mindeststandards der Europäischen Union. Dadurch werden Einlagen bis 100.000 Euro je Person vollständig garantiert. Bei Gemeinschaftskonten erhöht sich der Schutz um die Anzahl der Kontoinhaber. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften werden nach gesetzlichen Standards zu 90 Prozent, jedoch bis zu maximal 20.000 Euro je Kunde, geschützt.

Als zusätzliches Standbein haben die deutschen Banken untereinander ein eigenes Netz etabliert. Dieses geht über die gesetzlichen Standards weit hinaus. Geldinstitute eines Verbandes sichern sich gegenseitig ab. Als freiwillige Sicherungssysteme bestehen der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken sowie des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands.

In Deutschland treten auch ausländische Banken auf. Unterhalten sie eigenständige Töchter, gehören sie einem deutschen Einlagensicherungsfonds an. Befinden sich lediglich Niederlassungen einer Bank in der Bundesrepublik, fallen sie hingegen nicht unter ein deutsches Sicherungssystem. Bei Online-Banken empfiehlt es sich daher, vorab den Status zu überprüfen.

Verbraucher, die in Deutschland Geld anlegen möchten, haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Einlagensicherung. Die Banken müssen Informationen über den Umfang und die Art der Deckung zur Verfügung stellen. Das ist auch deshalb bedeutend, weil nicht alle Einlagen den Sicherungsmaßnahmen unterliegen. Sicht-, Spar- und Termineinlagen sowie Sparbriefe fallen unter die Einlagensicherung. Inhaberanlagezertifikate, Inhaberschuldverschreibungen und andere Finanzprodukte unterliegen hingegen meist nicht der Einlagensicherung.